Hinweis: Dieser Artikel ist redaktionelle Information, kein Steuerberatungsersatz. Für individuelle Steuerfragen: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.
Creator-Einnahmen aus OnlyFans, Fansly, Fanvue und ähnlichen Plattformen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz steuerpflichtig. Das Finanzamt hat in den letzten Jahren die Beobachtung dieser Einnahmequellen intensiviert.
Deutschland: Die drei relevanten Steuerarten
1. Einkommensteuer (ESt)
Creator-Einnahmen sind gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Steuerpflicht beginnt ab dem ersten Euro Gewinn; der Grundfreibetrag (2026: ~11.784 €) gilt.
Steuersatz: Progressiv, 14–45%. Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz bei ~42%.
2. Umsatzsteuer (USt)
Creators, die über 22.000 € Jahresumsatz erzielen (Kleinunternehmergrenze Deutschland 2026), müssen Umsatzsteuer abführen. Unterhalb dieser Grenze: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich.
Wichtig für US-Plattformen: Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Fanvue erheben Mehrwertsteuer im B2C-Reverse-Charge-Verfahren oder direkt. Die USt-Handling-Pflicht liegt oft bei der Plattform, aber Creators sollten ihre konkreten Konditionen prüfen.
3. Gewerbesteuer
Ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € fällt Gewerbesteuer an (Hebesatz je nach Gemeinde: 200–900%). Freiberufler sind befreit – Creator-Tätigkeit wird jedoch typischerweise als Gewerbebetrieb eingestuft.
Österreich
Steuerpflicht ab erstem Euro, Einkommensteuer progressiv bis 55% (bei >1 Mio. €). Kleinunternehmergrenze: 35.000 € Jahresumsatz (2026). Sozialversicherungspflicht bei Einnahmen über Geringfügigkeitsgrenze beachten.
Schweiz
Kantonale Steuern plus Bundessteuer. Kein einheitlicher Steuersatz – je nach Kanton 20–35% Gesamtbelastung realistisch. Mehrwertsteuer-Pflicht ab 100.000 CHF Jahresumsatz.
Payout-Optimierung: Was creators in DACH tun
Währungsoptimierung
- OnlyFans, Fansly, Fanvue zahlen in USD aus. EUR-Creator brauchen ein Bankkonto das günstig konvertiert (Wise, Revolut) oder ein USD-Konto.
- MYM zahlt EUR über SEPA – kein Währungsrisiko, aber höhere Gebühren.
- Fanvue unterstützt SEPA-Direktüberweisung – EUR-Auszahlung ohne Wise-Umweg möglich.
Steuerlast reduzieren: Betriebsausgaben
Als Creator absetzbare Betriebsausgaben (Auswahl, keine abschließende Liste):
- Technik (Kamera, Licht, Mikrofon, Stativ)
- Software (Editing, Scheduling, Analytics-Tools)
- Plattformgebühren (ja, die 20% sind Betriebsausgaben)
- Impressum-Adresse / Geschäftsadresse
- Steuerberatungskosten
- Werbung und Promotion
- Anteiliger Arbeitszimmer/Heimarbeitsplatz
Gewerbeanmeldung rechtzeitig
In Deutschland ist Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde erforderlich, sobald eine Creator-Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird (also bei Einnahmen). Kosten: 15–65 €. Rückwirkend anmelden ist möglich, aber mit Mehraufwand verbunden. Früher ist besser.
Wichtige Fristen 2026 (Deutschland)
- 31.10.2026: Steuererklärung ohne Steuerberater (EÜR, Anlage G oder S)
- 28.02.2027: Steuererklärung mit Steuerberater
- Vorauszahlungen: Wer im Vorjahr mehr als 400 € ESt gezahlt hat, bekommt Vorauszahlungsbescheide (vierteljährlich)