Ratgeber · impressum creator 2026

Impressum-Pflicht für Creator: Deutschland & Österreich 2026

Wann braucht ein Creator in Deutschland oder Österreich ein Impressum? Vollständige Checkliste, Pflichtangaben und was passiert wenn das Impressum fehlt.

Autorin: Nora Beckmann
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Veröffentlicht
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Aktualisiert
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7 Min. Lesezeit

Hinweis: Dieser Artikel ist redaktionelle Information, kein Rechtsgutachten. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt.

Ob ein Creator ein Impressum braucht, hängt von einer Frage ab: Ist der Content “geschäftsmäßig” und öffentlich zugänglich? Bei jeder kostenpflichtigen Plattform ist das in der Regel: ja.

Wann besteht Impressumspflicht?

In Deutschland (§ 5 TMG / MStV) und Österreich (§ 5 ECG) besteht Impressumspflicht, wenn:

  • Der Account gewerblich oder geschäftsmäßig betrieben wird
  • Inhalte öffentlich oder gegen Entgelt zugänglich gemacht werden

Für Creator auf OnlyFans, Fansly, Fanvue, MYM: Sobald Einnahmen erzielt werden, ist ein Impressum in der Regel Pflicht.

Was muss ins Impressum?

PflichtangabeDeutschlandÖsterreich
Vollständiger Name✅✅
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)✅✅
E-Mail-Adresse✅✅
Telefonnummer oder FaxEmpfohlen✅
USt-IdNr. (wenn vorhanden)✅✅
Handelsregisternummer (falls eingetragen)✅✅
Aufsichtsbehörde (falls reguliert)Bei BedarfBei Bedarf

Das Datenschutz-Problem: Privatadresse öffentlich?

Das ist die häufigste Sorge von Creators: Das Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten – die eigene Privatadresse ist zulässig, aber nicht empfehlenswert bei öffentlichkeitswirksamem Adult-Content.

Alternativen:

  1. Geschäftsadresse – Coworking-Space oder Anbieter von Geschäftsadressen (20–50 € monatlich)
  2. Rechtsanwalt als Zustelladresse – möglich, aber teurer
  3. GmbH gründen – GmbH-Adresse im Impressum, Privatadresse bleibt geschützt

Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde hat in einzelnen Verfahren akzeptiert, dass die Postfach-Adresse eines Rechtsanwalts als Zustelladresse angegeben wird. Explizite Ausnahmeregelung existiert aber nicht.

Was passiert ohne Impressum?

  • Abmahnung durch Wettbewerber oder Abmahnkanzleien – Kosten zwischen 500 € und mehreren Tausend €
  • Bußgeld – bis zu 500.000 € (TMG, theoretisch; in der Praxis deutlich geringer bei erstmaliger Verletzung)
  • Unterlassungsklage

Die Abmahngefahr ist bei Creator-Accounts real, da es spezialisierte Kanzleien gibt, die aktiv nach fehlenden Impressen suchen.

Impressum auf welcher Plattform angeben?

Jedes Profil, das öffentlich zugänglich ist oder für das öffentlich geworben wird, braucht ein Impressum oder einen deutlichen Link dazu. Das gilt für:

  • OnlyFans/Fansly/Fanvue-Profil (soweit Plattform das erlaubt)
  • Eigene Website oder Landing Page
  • Social-Media-Accounts die den Account bewerben (Instagram, Twitter, etc.)

Praktische Lösung: Eigene einfache Landing Page mit vollständigem Impressum anlegen und überall verlinken.

Checkliste: Impressum korrekt einrichten

  • Vollständiger Klarnamen oder Unternehmensname angegeben
  • Ladungsfähige Anschrift (nicht Postfach alleine)
  • E-Mail-Adresse erreichbar
  • USt-IdNr. vorhanden und eingetragen (wenn steuerlich registriert)
  • Link im Plattform-Profil sichtbar platziert
  • Auf Werbe-Accounts (Social Media) verlinkt